// AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Die folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge – im Tätigkeitsbereich „webdesign“ und „hosting“ – in schriftlicher sowie elektronischer Form mit der WebUp GbR, Auf d. Höhe 3, 78576 Emmingen-Liptingen und deren Vertreter. Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.

(2) Abweichende AGB unserer Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Regelungen, die den AGB entgegenstehen, gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Individualabreden gehen vor, es gilt BGB § 305 b.

(3) Die AGB sind auch Bestandteil für Zusatzleistungen und zukünftige Verträge, auch wenn Sie nicht ausdrücklich nochmals vereinbart werden. Die AGB sind im Internet jederzeit frei abrufbar. Der Auftraggeber erkennt die AGB der WebUp GbR an. Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen die WebUp GbR im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn die WebUp GbR sie schriftlich anerkennt.

(5) Texte, Informationen, Preise etc. aus der Kundeninformation stehen unter dem Vorbehalt von Änderungen und Irrtümern. Es gelten die bei Vertragsschluss angegebenen Preise in Euro oder britischen Pfund. Alle angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt; weitere Kosten kommen nicht hinzu. Geht die Steuerschuld bei Kunden außerhalb Deutschlands auf den Kunden über (Reverse-Charge-Verfahren), berechnet die WebUp GbR keine Umsatzsteuer; der angegebene Preis ist dann der zu zahlende Betrag.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebote sind für acht Wochen gültig. Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Dem Kunden wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und WebUp GbR zurückzutreten.

(2) Mit der Auftragserteilung an die WebUp GbR, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per E-Mail erfolgen. Internet-Bestellungen sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.

(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn WebUp GbR eine Bestellung schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot mit Leistungsbeschreibung unterzeichnet und zurücksendet. Die Leistungsbeschreibung definiert die durch die WebUp GbR zu erbringenden Leistungen. Nach der Auftragserteilung gewünschte Änderungen in Art und Umfang der beschriebenen Leistung werden, sofern zumutbar, durch uns durchgeführt und begründen in Ausnahmefällen eine anteilige Preiserhöhung.

(4) Erstellt die WebUp GbR vor einer Beauftragung eine Vorschau (einen ersten Website-Entwurf) für den Kunden, ist diese für den Kunden kostenlos und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Beauftragung nach Abs. 3 zustande.

(5) Die WebUp GbR bietet die Erstellung und den Betrieb von Websites im Abonnement an (Website-Abo): ohne Einrichtungsgebühr, gegen ein monatliches Entgelt und ohne Mindestlaufzeit. Für das Website-Abo gelten die mit „Website-Abo“ gekennzeichneten Regelungen dieser AGB; sie gehen anderen Regelungen dieser AGB vor. Einmalige Leistungen (z. B. eine Website gegen Einmalzahlung) können individuell vereinbart werden.

§ 3 Zahlungsmodalitäten / Entgelte

(1) Website-Abo: Es fällt keine Einrichtungsgebühr und keine Anzahlung an. Das monatliche Entgelt wird jeweils monatlich im Voraus berechnet. Bei individuell vereinbarten Einmalleistungen kann nach Auftragsbestätigung und mit Beginn der Arbeit eine Abschlagszahlung von 50 Prozent der Auftragssumme berechnet werden, wenn der Auftragswert 1.500 Euro überschreitet. Eine vor Rechnungsstellung getätigte Teil- oder Anzahlung verpflichtet die WebUp GbR nicht bereits zum Beginn der Leistung und begründet noch keinen Anspruch auf Beginn der Leistung.

(2) Sollte die Bonität des Auftraggebers durch die üblichen Auskunfteien als nicht befriedigend bewertet werden, kann die WebUp GbR den gesamten Betrag als Vorkasse verlangen.

(3) Teilleistungen und/oder Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Gesamtbetrag / Restbetrag wird spätestens nach Fertigstellung der Arbeiten fällig.

(4) Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Befindet der Auftraggeber sich in Verzug, ist die WebUp GbR berechtigt, die Verzugszinsen zu berechnen, die mit 4 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank liegen. Jede Mahnung wird mit 10 Euro zusätzlich in Rechnung gestellt. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch bleibt davon unberührt.

(5) Bei Verzug ist die WebUp GbR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

(6) Website-Abo, Gründungsangebot: Ist mit dem Kunden ein Gründungsangebot vereinbart (für die ersten zehn Kunden der WebUp GbR), entfällt das monatliche Entgelt für die ersten drei Monate. Im Gegenzug gibt der Kunde eine kurze Rückmeldung (Kundenstimme), die die WebUp GbR veröffentlichen darf, und erlaubt der WebUp GbR, seine Website als Referenz zu zeigen. Das Ende des kostenfreien Zeitraums und das danach geltende monatliche Entgelt werden dem Kunden bei Vertragsschluss in Textform mitgeteilt.

(7) Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Kennungen verursachen, verantwortlich. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, seine persönlichen Kennungen und Zugangsdaten sorgfältig und vor dem Zugriff geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt die WebUp GbR von Kosten und Ansprüchen frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

(8) Die WebUp GbR behält sich eine Erhöhung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.

(9) Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Rechnungen mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann die WebUp GbR das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

(10) Gegen Forderungen der WebUp GbR kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Leistungen, gelieferte Waren, Dienstleistungen und alle damit verbundenen Rechte, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von der WebUp GbR. Ist der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die WebUp GbR berechtigt, ohne Nachfristsetzung, den Zugriff, die Nutzung oder Veröffentlichung, zum betreffenden Angebot, bis zum Eingang der Zahlung zu sperren oder zu untersagen.

(2) WebUp GbR bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Skripten und Programmen usw. Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche Recht ein, die Webseite zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an die WebUp GbR entrichtet hat. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Webseite insgesamt bzw. von Bestandteilen der Webseite im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Webseite oder die vollständige Webseite in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen. Website-Abo: Das Nutzungsrecht besteht für die Dauer des Website-Abos und endet mit dessen Ende. Die vom Kunden gelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Logos usw.) bleiben Eigentum des Kunden.

§ 5 Lieferzeit

(1) Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber, ist die Lieferzeit unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.

(2) WebUp GbR ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Die WebUp GbR haftet nicht für Verluste, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat WebUp GbR eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die WebUp GbR die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. Die WebUp GbR ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(3) Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

(4) Die Lieferzeit beginnt erst nach vollständiger Zurverfügungstellung aller zur Ausführung des Auftrages benötigter Unterlagen. Eine verspätete Einreichung verlängert die Lieferzeit.

(5) Leistungsverzögerungen, im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, welche WebUp GbR die Dienstleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, (Betriebsstörungen und Streik etc.) gleich ob diese im eigenen Betrieb, oder bei dritten eintreten, sind möglich.

§ 6 Korrekturen/Abnahme/Beanstandungen/Gewährleistung

(1) Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

(2) Veranschlagte Arbeitsstunden werden von der WebUp GbR, nach bestem Wissen und auf Erfahrungswerten basierend, abgegeben. Dennoch kann die WebUp GbR keine Garantie dafür übernehmen, dass in den einzelnen Bereichen, die Leistung zu 100 % in der veranschlagten Zeit erbracht werden kann zzgl. 15 %.

(3) Website-Abo: Änderungen an der Website sind im monatlichen Entgelt enthalten, kleine wie große, zum Beispiel neue Preise, Öffnungszeiten, Fotos, Texte oder ein neuer Abschnitt. Die WebUp GbR setzt sie in angemessener Frist um. Nicht enthalten sind eine vollständige Neugestaltung der Website sowie neue Funktionen wie Online-Buchung, Shop oder Zahlungsabwicklung; diese bietet die WebUp GbR auf Wunsch vorab gesondert an.

(4) Gewährleistungsansprüche verjähren, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, grundsätzlich nach 24 Monaten ab Fertigstellung. Die WebUp GbR ist berechtigt, nach eigener Wahl nachzubessern, sollten Mängel der Lieferung bekannt sein. Soweit dem Auftraggeber zumutbar, auch mehrmals. Ändert der Auftraggeber selbstständig die Leistungen, wie z.B. Quelltexte der Internetseite, erlischt jeder Gewährleistungsanspruch oder Haftungsanspruch für die von der WebUp GbR erbrachte Leistung.

(5) Die WebUp GbR übernimmt Gewähr dafür, dass z.B. eine durch sie produzierte Internetseite im Wesentlichen den Vorgaben des Konzepts entspricht. Eine Haftung für Abweichungen, die aufgrund technischer Gegebenheiten und uneinheitlicher Standards entstehen, wird jedoch nicht übernommen. Zu solchen Abweichungen kann es insbesondere durch die Bildschirmauflösung, Monitorgröße, Farbeinstellungen des jeweiligen Systems, verschiedene HTML-Versionen, Browser-einstellungen, WebTV, WAP, usw. kommen. Insoweit sind die dem Konzept zugrunde liegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Grafiken, Zeichnungen etc. nur annähernd maßgeblich.

(6) Die WebUp GbR übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Nutzung des Auftritts bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können.

(7) Die WebUp GbR erstellt Websites für Smartphones, Tablets und Desktop-Bildschirme und prüft sie in den jeweils aktuellen Versionen von Chrome, Safari, Firefox und Edge. Evtl. Nachbesserungen erfolgen auf dieser Grundlage.

§ 7 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte

(1) Der Kunde stellt WebUp GbR von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Die WebUp GbR übernimmt keine Haftung für die Inhalte der zur Verfügung gestellten Materialien, es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber die überlassenen Materialien auf ihre Inhaltliche Korrektheit sorgfältig prüft.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bezüglich der WebUp GbR zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und/oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an uns sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. WebUp GbR haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der Leistungen von WebUp GbR für pornografische oder sonstige rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Auftraggeber untersagt. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass WebUp GbR eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornimmt, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt sind. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen könnten. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten. Dennoch behält sich die WebUp GbR das Recht vor, die Übernahme solcher Daten oder Informationen in Inhalte zu übernehmen, sollten diese bedenklich erscheinen.

(3) Ansprüche der Urheber gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 8 Urheberrecht und Copyright

(1) Das Urheberrecht für veröffentlichte, von der WebUp GbR erstellte Objekte (Internetseiten, Skripte, Programme, Grafiken etc.) bleibt allein bei der WebUp GbR. Diese dürfen nur im vertraglichen Zusammenhang verwendet werden.

(2) Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von der WebUp GbR bzw. wenn nicht anders vereinbart, nicht gestattet.

§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenzangaben

(1) Der Kunde räumt WebUp GbR das Recht ein, das Logo sowie die Kontaktdaten von WebUp GbR in das Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website zu verlinken.

(2) Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf die Urheberin.

(3) WebUp GbR behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie SEO Erfolgskennzahlen, Designs, Webdesigns oder nicht vom Kunden offiziell verwendete Entwürfe aus der Entwurfsphase zu Präsentationszwecken in den eigenen Referenzen / Portfolios zu verwenden. Insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links von der Kundenseite zu www.webupsolutions.com als Ersteller zu setzen.

§ 10 Kooperationspartner

(1) Die WebUp GbR ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche bzw. freiberufliche Kooperationspartner durchführen (ganz oder teilweise) zu lassen.

(2) Sollte die WebUp GbR vermittelnd für den Auftraggeber tätig sein, z.B. bei Fotografie, wird der Kunde vom Kooperationspartner die entsprechenden Unterlagen, Rechnungen und Zugänge erhalten.

(3) Es bedarf keiner gesonderten Zustimmung oder Information, die Kooperationspartner oder Dienstleister zu wechseln, insofern dem Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.

§ 11 Steuern und Gebühren

(1) Die WebUp GbR ist nicht verantwortlich für Steuern oder Gebühren, die im Zusammenhang mit jeglicher Nutzung der Leistungen, wie z.B. einer Internetseite, entstehen. Der Auftraggeber tritt in diese Verpflichtung ein.

§ 12 Gesetzmäßige Nutzung

(1) Die Leistungen der WebUp GbR dürfen durch den Kunden nur im Rahmen der geltenden Gesetze genutzt werden. Die Übertragung von Material, das Gesetze verletzt, ist untersagt. Der Auftraggeber ist für den Inhalt einer Internetseite selbst verantwortlich.

(2) Die durch den Kunden vorgelegten Unterlagen werden durch die WebUp GbR nicht in rechtlicher Hinsicht überprüft. Es erfolgt ausdrücklich keine Rechtsberatung.

§ 13 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Die WebUp GbR übergebenen Informationen gelten als vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit sich WebUp GbR Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist WebUp GbR berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offenzulegen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.

§ 14 Leistungsbeschreibung Konzepterstellung, Widerspruch

(1) Die WebUp GbR Dienstleistungen umfassen die Entwicklung, Programmierung, Einrichtung und Hosting mit ggfs. vereinbarter Pflege von Internetseiten für einen Auftritt des Kunden im World-Wide-Web sowie weitere mit dem Kunden in der Leistungsbeschreibung vereinbarten, mit der Webseitenerstellung im Zusammenhang stehende und fördernde Tätigkeiten.

(2) Die WebUp GbR erstellt hierfür ein Konzept, welches sich an dem Erscheinungsbild und dem Gesamteindruck des Unternehmens orientiert und das dem Kunden zur Zustimmung vorgelegt wird. Die Erstellung des Grundkonzepts beinhaltet ein Basis-Layout und ein Navigationssystem. Nach der Abnahme durch den Kunden wird auf der Grundlage des Konzeptes die Seite bzw. der Internetauftritt erstellt.

(3) Der Kunde hat bei der Erstellung des Konzeptes insoweit mitzuwirken, als dass er die notwendigen Informationen, Bilder, Texte und Grafiken zu erbringen hat, sofern diese nach Vereinbarung nicht von der WebUp GbR gestellt werden. Der Kunde hat der WebUp GbR die Daten auf CD-ROM, USB-Stick, Internet-Upload oder per E-Mail in dem von WebUp GbR gefordertem PC-Format zur Verfügung zu stellen.

(4) Der Umfang des Internetauftrittes ergibt sich aus dem mit dem Kunden abgestimmten Entwurf.

(5) In dem berechneten Entgelt sind die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungen enthalten, beim Website-Abo außerdem Änderungen nach § 6 Abs. 3. Darüber hinausgehende Leistungen werden nur nach vorheriger Absprache gesondert in Rechnung gestellt. Bei individuell vereinbarten Einmalleistungen gilt: Hat die WebUp GbR bereits mit der Erbringung der Leistung des Webdesigns angefangen oder diese voll erbracht und widerspricht der Kunde in diesem Zeitpunkt dem Entwurf, ist er zur Zahlung der angefallenen Kosten verpflichtet.

§ 15 Erstellung und Testen von Webseiten

(1) Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch WebUp GbR nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit geändert werden können (beim Website-Abo nach § 6 Abs. 3, sonst ggf. gegen Aufpreis). Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage (z.B. auf einem Datenträger) davon zu überzeugen, dass die von WebUp GbR gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren. WebUp GbR übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt.

(2) Die WebUp GbR prüft die erstellten Internetseiten ausschließlich auf Funktionalität und Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung. WebUp GbR prüft nicht, ob verwendetes Material frei von Rechten Dritter ist.

§ 16 Speicherplatz und Domainnamen

(1) WebUp GbR garantiert nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der gehosteten Domain aus. Die WebUp GbR haftet nicht für das Überschreiten des vereinbarten Traffic.

(2) Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl des Domainnamens alleine verantwortlich ist. Der Kunde stellt die WebUp GbR aus allen Forderungen und Ansprüchen frei.

(3) Website-Abo: Domain und Hosting sind im monatlichen Entgelt enthalten. Die WebUp GbR registriert die Domain oder bindet eine bestehende Domain des Kunden ein. Endet das Website-Abo, überträgt die WebUp GbR die Domain auf Wunsch des Kunden kostenlos an diesen oder an einen von ihm benannten Anbieter.

§ 17 Änderungsvorbehalt

(1) Änderungen, die sich als technisch nötig erweisen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers als zumutbar gelten, bleiben der WebUp GbR vorbehalten. Zu Teilleistungen ist die WebUp GbR berechtigt, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist. Die Archivierung von Daten, Zwischenergebnissen etc. ist die Sache des Auftraggebers.

§ 18 Wartung von Internetseiten

(1) Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag/Betreuungsvertrag mit Tauglichkeitsprüfung mit WebUp GbR abgeschlossen, sind wir dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden.

(2) Website-Abo: Hosting, Domain und Pflege der Website (Änderungen nach § 6 Abs. 3, Beseitigung von Fehlfunktionen) sind im monatlichen Entgelt enthalten; ein gesonderter Wartungsvertrag ist nicht nötig. Konditionen und Leistungen für Wartungsverträge außerhalb des Website-Abos werden individuell vereinbart.

§ 19 Abnahme / Vertragsrücktritt

(1) Durch die schriftliche Genehmigung (per Fax, E-Mail, Brief etc.) des Konzeptes durch den Kunden erfolgt die Abnahme. WebUp GbR ist berechtigt, dem Kunden Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Dies kann auch durch die Zusendung eines Links, der den Status darstellt, erfolgen. Der Kunde ist zur Abnahme der Webseite verpflichtet, sofern die Webseite der vertraglichen Leistungsbeschreibung entspricht.

(2) Die Annahme erfolgt spätestens nach Ablauf von 14 Tagen.

(3) Bei individuell vereinbarten Einmalleistungen gilt: Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die fertiggestellte Webseite nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist WebUp GbR berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann WebUp GbR 75% des dem Auftrag zugrunde liegenden Kaufpreises gegenüber dem Kunden einfordern. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Auftraggebers, der WebUp GbR einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

(4) Website-Abo: Der Kunde kann das Website-Abo jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen, ohne Angabe von Gründen; eine E-Mail genügt. Die WebUp GbR kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Mit Ende des Website-Abos wird die Website offline genommen; zur Domain siehe § 16 Abs. 3. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Im Fall von höherer Gewalt (siehe hierzu § 5 Abs. 5) kann der Kunde keinen Verzugsschaden, bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, sondern vereinbart eine ausreichende Nachfrist.

§ 20 Vertragsdauer

(1) Website-Abo: Das Website-Abo läuft auf unbestimmte Zeit und hat keine Mindestlaufzeit (Kündigung siehe § 19 Abs. 4). Im Übrigen ist Vertragsdauer die durch den Kunden und WebUp GbR vereinbarte Laufzeit des Vertrages.

§ 21 Gerichtsstand

(1) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten Tuttlingen vereinbart.

§ 22 Suchmaschinen

(1) WebUp GbR bietet bei bestimmten Paketen die Anmeldung der Internet-Seiten in entsprechende Suchmaschine und Web-Kataloge. Eine Garantie von Seiten der WebUp GbR hinsichtlich der Aufnahme, der Positionierung sowie dem Zeitpunkt der Aufnahme der Internet-Präsenz in den Suchmaschinen kann nicht übernommen werden.

(2) Über eine Aufnahme, die Positionierung sowie den Zeitpunkt der Aufnahme entscheidet allein der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Die Aufnahme von redaktionell geführten Suchdiensten kann bis zu 14 Wochen dauern. Die Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt.

(3) Da Suchmaschinen nicht automatisch alle Websites aufnehmen, ist eine erfolgreiche Anmeldung der Website bei jeder kontaktierten Suchmaschine nicht garantiert. Es gelten hier die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen der einzelnen Suchmaschinen. Auch die dauerhafte Aufnahme bei der jeweiligen Suchmaschine kann nicht garantiert werden.

(4) Dem Kunden ist bewusst, dass er mit jeder Anmeldung in einer Suchmaschine ein individuelles Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Betreibern der Suchmaschine eingeht. Der Kunde autorisiert WebUp GbR für den Kunden, dieses Vertragsverhältnis zu schließen. Der Kunde verpflichtet sich, Nachrichten der Suchmaschinenbetreiber, die die WebUp GbR an ihn weiterleitet, zu beachten und deren Anforderungen zu entsprechen. Kommt der Kunde diesem Erfordernis nicht nach, so ist er gegenüber WebUp GbR nicht berechtigt, Reklamationen über die Nichteintragung vorzubringen.

§ 23 Hochladen von Inhalten im Internet

(1) Die WebUp GbR legt dem Kunden die Inhalte zur Abnahme vor, erst nach Abnahme und Einverständnis werden die Inhalte öffentlich im Internet zugänglich gemacht. Die urheberrechtliche Verantwortung, die im Auftrag erstellten und publizierten Inhalte, obliegt allein dem Auftraggeber. Der Kunde stellt die WebUp GbR für Forderungen gegenüber Dritten frei.

§ 24 Viren / Hacker

(1) Die WebUp GbR prüft die übergebenen Daten an den Auftraggeber auf Viren, dabei wird die größtmöglichste Sorgfalt angewandt, dennoch obliegt dem Auftraggeber stets die Pflicht zu eigener und vorheriger Prüfung und Datensicherung auf seinen Datenträgern.

(2) Für einen Virenbefall auf Datenträgern, Computern etc. des Kunden oder Dritten, insbesondere dadurch evtl. entstehende Schäden und Folgeschäden, wird jede Haftung ausgeschlossen.

(3) Die WebUp GbR kann keine Haftung für Hackerangriffe und Schäden übernehmen. Die Arbeiten werden nach bestem Gewissen ausgeführt, dennoch ist es ausgeschlossen, Angriffe von außen grundsätzlich auszuschließen. Der Auftraggeber ist darüber informiert und stellt die WebUp GbR dahingehend frei.

§ 25 Empfang und Versand von E-Mails

(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die WebUp GbR und ihre Kooperationspartner, an seine E-Mail-Adresse, Informationen in zumutbaren Umfang versenden. Zur Unterscheidung solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet.

§ 26 Technische Beratung

(1) Um die günstigen Entgelte der WebUp GbR dauerhaft zu sichern, ist eine telefonische Beratung nur bedingt möglich. Ein Anspruch auf diesen Service besteht nicht. Support und Beratungen erfolgen größtenteils per E-Mail, die in aller Regel kostenlos für den Kunden beantwortet werden.

§ 27 Datenschutz

(1) Die WebUp GbR weist darauf hin, dass gem. BDSG personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und ggf. an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der WebUp GbR im notwendigen Umfange weitergeleitet werden. Die WebUp GbR ist berechtigt, zur Abrechnung relevante Daten dauerhaft zu speichern.

(2) Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.

§ 28 Haftungsausschluss

(1) Die WebUp GbR haftet nur für Schäden, die von der WebUp GbR, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem Ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig und vorsätzlich verursacht worden sind, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften.

(2) Zudem haftet die WebUp GbR nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der WebUp GbR liegen. Die WebUp GbR übernimmt keine Haftung bei Störungen des Internet, bei Ausfall von technischen Systemen und bei Schäden, die durch Dritte entstehen. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche wegen mangelhafter Leistung müssen innerhalb von sechs Monaten nach Abnahme der Vertragsleistung geltend gemacht werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet die WebUp GbR nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird nicht übernommen. Bei Änderungen, z.B. an einer Internetseite, durch den Kunden oder durch Dritte erlischt jeglicher Gewährleistungs- und Haftungsanspruch.

(3) Es wird durch die WebUp GbR keine Garantie dafür übernommen, dass Server für einen bestimmten Dienst oder für einen bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar sind.

(4) Die WebUp GbR übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch Datenüberspielung verursacht werden oder wurden. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Die WebUp GbR übernimmt keine Haftung dafür, wenn fehlerhafte Arbeitsergebnisse weiterverarbeitet werden (wie z.B. Reproduktion, Druck, Vervielfältigung), selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird.

(5) Ein Wiederverkauf der von der WebUp GbR erbrachten Leistungen ist ohne vorherige Zustimmung der WebUp GbR nicht gestattet, dies betrifft auch Teilleistungen.

§ 29 Formate

(1) Lieferungen von Dateien an die WebUp GbR, sind in folgenden Formaten zu liefern: Bilddateien in .jpg, .png oder hochauflösend; Logo in vektorisierter Form; Textdateien in .doc oder .txt; Sounddateien in .mp3; Filmdateien in .avi, oder .mp4. In diesen Formaten erkennt die WebUp GbR die Dateien als Lieferungen im Sinne der Produkte mit Kundenlieferungen an. Es sind die gängigen, aktuellen Versionen gemeint.

(2) Für alle nicht aufgeführten Dateitypen besteht durch die WebUp GbR keine Annahmepflicht. Die Lieferung in dieser Qualität durch den Kunden ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Lieferung durch WebUp.

(3) Lieferungen des Kunden in Printmedien werden durch die WebUp GbR nur bis maximal A4 gescannt; eine größere Fläche kann nicht verarbeitet werden. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass hierbei Qualitätsverluste entstehen können.

§ 30 Programmierung

(1) Die angebotenen Leistungen der WebUp GbR werden je nach Projekt mit den Programmen/Systemen IntelliJ sowie unter Zuhilfenahme diverser Webdesign Tools wie Adobe Photoshop und weiterer Grafik- und Programmiertools umgesetzt. Der Kunde erkennt dies an und ist einverstanden, dass die Leistungen sich darauf beziehen, was diese Programme leisten können. Weitergehende Leistungen sind nicht Bestandteil eines Vertrages.

§ 31 Disclaimer / Impressum / Haftungsausschluss / Datenschutz

(1) Die WebUp GbR bindet rechtlich relevante Informationen wie Disclaimer / Impressum / Haftungsausschluss / Datenschutz auf der Webseite des Kunden ein. Das Impressum enthält den Namen, Adresse, Amtsnummern sowie den Inhaltsverantwortlichen des Auftraggebers. Zudem ist die WebUp GbR ermächtigt, Ihre eigenen Kontaktdaten einzubauen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Inhalte in ihrer Rechtssicherheit zu prüfen, ggfls. rechtlich und inhaltlich zu aktualisieren und stellt die WebUp GbR von der Haftung frei.

§ 32 Übersetzungen

(1) Evtl. Übersetzungsleistungen werden von der WebUp GbR grundsätzlich nicht angeboten. Im Sonderfall kann diese dennoch mit Eingang einer vereinbarten Gebühr umgesetzt werden. Der Auftraggeber stellt die WebUp GbR von der Haftung für diese Leistung frei.

§ 33 Vor-Ort-Termine

(1) Ein vor Ort Termin zur Vorbesprechung der Webseitenerstellung bis 2 Stunden ist eine kostenlose Serviceleistung der WebUp GbR.

§ 34 Bepreisung

(1) Soweit nicht anders vereinbart oder ein Stundenhonorar vereinbart wurde, berechnet die WebUp GbR pauschal nach Fixpreisen.

§ 35 Mitwirkungspflicht des Kunden / Projektlaufzeit / Sonderaufwände

(1) Der Kunde unterstützt die WebUp GbR bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Datenmaterial bzgl. auf der Webseite zu verwendenden Text, Bild und Videodateien sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird die WebUp GbR hinsichtlich eventueller der von WebUp GbR zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.

(2) Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, der WebUp GbR im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese der WebUp GbR umgehend, auf Anforderung und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format (siehe § 29) zur Verfügung zu stellen.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass die WebUp GbR die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

(4) Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. Bei individuell vereinbarten Einmalleistungen gilt: Liefert der Kunde innerhalb von 6 Wochen nach Auftragserteilung nicht alle erforderlichen Daten und Unterlagen, welche zur Fertigstellung der Webseite erforderlich sind oder kommt der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung entstandener Werke nicht in diesem Zeitraum nach, ist WebUp GbR berechtigt, den Auftrag vollständig abzurechnen. WebUp garantiert dem Kunden in diesem Falle die Fertigstellung des Auftrages innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung. Sollte der Kunde auch 12 Monate nach Auftragserteilung keine vollständigen Daten geliefert haben oder die Abnahme der Webseite verschleppen, gilt der Auftrag seitens WebUp GbR als erfüllt.

§ 36 Leistungsumfang, Änderungen & Mehraufwand

(1) Die WebUp GbR erstellt für den Kunden zunächst einen Entwurf (Vorschau) der Website. Änderungswünsche vor und nach dem Start setzt sie im Rahmen von § 6 Abs. 3 um. Ergeben sich im Rahmen des Auftrages Arbeiten, die darüber hinausgehen, z. B. neue Funktionen wie Online-Buchung, Shop oder Zahlungsabwicklung, werden diese nur nach vorheriger Absprache gesondert abgerechnet. Als verbindliche Auftragserteilung gilt hierbei das Übersenden der Daten des Kunden per Mail und die Annahme und Durchführung der Arbeiten seitens WebUp GbR.

§ 37 Sonstiges

(1) Der Kunde ist verantwortlich, eine Sicherung seiner E-Mail-Postfächer anzulegen, insbesondere wenn die Domain zu einem anderen Provider umgezogen wird. WebUp GbR weist darauf hin, dass bei einem Domainumzug E-Mails verloren gehen können, wenn diese nicht physisch auf der Hardware des Kunden gespeichert sind.

(2) Bei Domainumzug ist ein temporärer Ausfall der Internetseite von einigen Stunden oder wenigen Tagen möglich. Haftungsansprüche gegenüber WebUp GbR durch Ausfälle der Internetseite oder verbundener Systeme aufgrund eines umzugsbedingten oder technischen Ausfalls (beim Provider oder durch Hackerangriffe von außen) können nicht geltend gemacht werden.

(3) WebUp GbR erstellt Webseiten kompatibel für moderne Webbrowser, hierzu gehören die jeweils aktuellen Versionen von Chrome, Safari, Firefox und Edge.

(4) Im Falle einer einmaligen Suchmaschinenoptimierung werden keine Google Platzierungen garantiert. Als Kontrollmaßnahme für die korrekte Umsetzung der vertraglich vereinbarten SEO Maßnahmen im Sinne dieses Auftrages gilt die mindestens 80%ige Optimierung (grüner Bereich) im SEO-Tool https://www.seobility.net/de/keywordcheck/.

§ 38 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Eine unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

(2) Gleiches gilt für evtl. Vertragslücken.

(3) Erfüllungsort der Leistungen ist stets Emmingen-Liptingen bei Tuttlingen. Die in den AGB erwähnten Mitteilungen der WebUp GbR an den Auftraggeber sowie im restlichen Geschäftsverlauf notwendig werdende Mitteilung kann die WebUp GbR per E-Mail zur Verfügung stellen.

(4) Nachrichten gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt, ungeachtet des tatsächlichen Abrufs.